Denkmalgeschützte Immobilien

Ein unter Denkmalschutz stehendes Haus kann viel Freude bereiten und trägt in aller Regel zum Renomée des Eigentümers bei. Pflege und Erhalt bedeuten aber auch die Bereitschaft zur Übernahme gewisser Verpflichtungen. Das Flair des Alten spiegelt Tradition und Geschichte wieder, alte Handwerks- und Bautechniken sind stets gegenwärtig, und in aller Regel besitzen diese Bauwerke einen Unvergleichlichen Wohnwert, der nicht selten in starkem Kontrast zu den in heutiger Zeit errichteten, vielfach nicht auf Umwelt, Nachhaltigkeit und Wohnbedürfnisse Rücksicht nehmenden Bauwerken steht.

Auch unter finanziellen Gesichtspunkten lohnt oftmals der Erhalt historischer Bauten. Steuererleichterungen, staatliche Sparförderungen. Förderungen durch Mittel des sozialen Wohnungsbaus, Zuwendungen aus der Städtebauförderung, Wohnungsmodernisierungs- und Energiesparungsgesetzen sowie Zuschüsse und Mittel aus Sonderprogrammen der Öffentlichen Hand oder auch Institutionen, Körperschaften, private Stiftungen und Initiativen können dazu beitragen, Mehraufwendungen beim Unterhalt denkmalgeschützter Bausubstanz aufzufangen bzw. zu verringern.