Wenn einer eine Reise tut, dann kann er nicht nur viel erleben, es kann ihm auch viel passieren. Zum gelungenen Urlaub oder Auslandsaufenthalt gehören daher einige wichtige Versicherungen.
In keinem Reisegepäck sollte die Auslandsreise-Krankenversicherung fehlen. Denn der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung fährt in den meisten Fällen nicht mit in den Urlaub. Ein Auslandsreisekrankenschein gilt nur in den EU-Ländern und in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen haben. Aber auch wer in diesen Ländern zum Arzt geht, wird in der Regel sofort zur Kasse gebeten. Häufig erstatten die Krankenkassen daheim dann nur einen Teil der Rechnung. Hier hilft die zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung, die auch für Privatpatienten sinnvoll sein kann, wenn beispielsweise im Versicherungsvertrag kein Rücktransport im Krankheitsfall geregelt ist.
Ebenso wenig wie auf die Krankenversicherung sollten Sie auf eine Reiserücktrittskostenversicherung verzichten. Sie erstattet die Stornokosten, wenn Sie den Urlaub aus unvorhergesehenen Gründen nicht antreten können. Denn immer mal kann es passieren, dass die Kinder vor dem Urlaub krank werden, ein Trauerfall eintritt oder ein Arbeitsplatzwechsel die Urlaubsreise verhindert. Die entgangene Urlaubsfreude ersetzt die Versicherung zwar nicht, aber immerhin die materiellen Verluste. Übrigens: Die Versicherungspakete der Reiseveranstalter sind häufig teuer. Ihr Makler hält garantiert eine preiswertere Variante für Sie bereit.
Eine Reisegepäckversicherung kann man abschließen, muss man aber nicht. Sie zahlt häufig nur bei eindeutiger Beweislage. Denn hier ist der Versicherte in der Beweispflicht: Wird er bestohlen, muss er nachweisen, seine Sachen im Auge behalten zu haben. Das ist häufig schwierig bis unmöglich. Wer aber sein Gepäck bewacht, der wird auch nicht bestohlen und benötigt auch keine Versicherung.